Aufzüge: Pflicht zur Nachrüstung bis Ende 2020

Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen, auch in Hotels. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Basis hierfür ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die seit 2015 festlegt, dass sowohl bestehende als auch neu installierte Aufzüge ab dem 1. Januar 2021 über Fernnotruf- Systeme verfügen müssen. Darunter fallen Anlagen, die Personen befördern, sowie Plattformlifte oder Befahranlagen mit mehr als drei Metern Förderhöhe, sofern darin Personen eingeschlossen werden können. Aufzüge mit Notglocke, Klingel oder sonstigen „Notruf"-Lösungen sind somit nicht mehr zulässig. Über das Zweiwege- Kommunikationssystem können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprechverbindung zu einem Notdienst beziehungsweise einer Notrufzentrale herstellen. ... ff