Betriebsschließungsversicherung: Erstes Urteil zugunsten Gastronom

Laut Urteil des Münchner Landgerichts muss die beklagte Versicherungskammer die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen - exakt 1,014 Millionen Euro. Gastwirt Christian Vogler hatte für den Augustinerkeller kurz vor dem Corona-Shutdown eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen. Die Versicherungskammer wollte jedoch nicht zahlen. Von den Versicherungsbedingungen waren zwar behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger jedoch nicht explizit genannt. ... ff