Coronakrise: Wie geht Soforthilfe für kleine Betriebe?

Alle Anträge aus dem Bundesprogramm müssen bis Ende Mai 2020 online in dem Bundesland gestellt werden, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Für Länderprogramme gelten teilweise längere Antragsfristen. Eine gute, ständig aktualisierte Übersicht, wo, wie und bis wann Anträge gestellt werden können, gibt es auf der Webseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (www.dihk.de). Grundsätzlich gilt der gemeinsame Standard des Bundesprogramms überall: Von der Coronakrise geschädigte Betriebe mit bis zu fünf Vollzeit-Beschäftigten können eine Einmalzahlung von bis zu 9000 Euro erhalten, bei Betrieben mit bis zu zehn Vollzeitmitarbeitern erhöht sich die Pauschale auf bis zu 15.000 Euro. …ff