First Class - 2023-06/07 - Seite 7-: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dieser Artikel des Grundgesetzes gilt auch für den Tourismus. Doch Barrierefreiheit ist mehr als nur Rampen und Aufzüge. Auch eine verständliche und leicht zugängliche Informationsbereitstellung sowie geschultes Personal sind wichtige Faktoren. So müssen zum Beispiel Websites und Broschüren barrierefrei gestaltet und Informationen in leichter Sprache bereitgestellt werden. Auch sollten Mitarbeitende in der Tourismusbranche speziell geschult werden, um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und anderen Einschränkungen besser zu verstehen und darauf eingehen zu können. …ff
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