24 Stunden Gastlichkeit - 2024-03 - Seite 9-: In Sachen Musik versteht die GEMA keinen Spaß. Und im Zweifelsfall stehen Sie schneller vor Gericht, als Sie singen können, denn auch für das öffentliche Singen von Liedern ist die Verwertungsgesellschaft zuständig. > Grundsätzlich geht es beim Abspielen, Aufführen oder auch Singen um die Frage, ob es im privaten oder öffentlichen Rahmen erfolgt. Sobald es auch nur einen Hauch von öffentlich sein könnte, ist die Verwertungsgesellschaft gleich mit an Bord und möchte die entsprechenden Gebühren von Ihnen haben. Was unter der sogenannten ,,öffentlichen Wiedergabe" von Musik zu verstehen ist, können Sie im Paragraph 15 Absatz 3 des sogenannten Urheberrechtsgesetzes etwas genauer nachlesen. Ansonsten ist es aber auf jeden Fall empfehlenswert, auf der Seite der GEMA die Tarife für die verschiedenen Gelegenheiten anzuschauen und gegebenenfalls gleich ein entsprechendes Anmeldeformular zu downloaden, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Mithilfe des GEMA Tarifrechners können Sie im Vorfeld auch gleich die auf Sie zukommenden Kosten herausfinden. Der BVI hat mit der GEMA eine Nutzungsvereinbarung getroffen im Rahmen des bestehenden Gesamtvertrages. Sinn und Zweck ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Basis dieses Gesamtvertrages sind Vertragshilfeleistungen des BVI für unsere Mitglieder…. ff
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