Hotel&Technik - 2024-03 - Seite 28-31: F-Gase kommen als fluorierte Kältemittel in vielen Kalte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen zum Einsatz. Aufgrund ihrer Treibhauswirksamkeit wird ihre Verwendung durch die europäische F-Gase-Verordnung kontrolliert. Seit dem 11. Marz gibt es nun neue Vorgaben. Was das für Betreiber der Anlagen im Detail bedeutet. > Die novellierte F-Gase-Verordnung hat massive Auswirkungen auf viele bestehende kälte- und klimatechnische Konzepte. … Ziel ist ein niedriger GWP-Wert Aufgrund einer kontinuierlichen Verringerung der verfügbaren Menge an F-Gasen („Phase-down“), die in der EU jährlich neu auf den Markt gebracht werden darf, zeichnet sich klar ab, wohin die Reise geht: Nach Möglichkeit sollten Neuanlagen nur noch mit nicht-fluorierten Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak beziehungsweise mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen GWP-Wert (Global Warming Potential = Treibhause Effekt) geplant werden. … Alternativen prüfen Jüngster Kenntnisstand hierzu: Diese Entscheidung und die entsprechende Dokumentation spricht liegt beim Betreiber der Anlage, der sich gegebenenfalls Rat bei einem Fachbetrieb einholen sollte. Eine Beantragung bei einer Behörde ist nicht erforderlich. Wenn allerdings zu viele Betreiber diese Option wählen, um weiterhin auf fluorierte Sicherheitskältemittel setzen zu können, wird die Quote schnell verbraucht sein. Spätestens im Jahr 2030 muss die EU Kommission einen Bericht über die Auswirkungen der F-Gase-Verordnung vorlegen und bewerten, ob kostengünstige technisch machbare, energiee … ffziente, ausreichend verfügbare und zuverlässige Alternativen zu Anlagen mit F-Gasen existieren, die die Verbote möglich machen…. ff
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