First Class - 2024-04 - Seite 6-: Rauchmelder retten nachweislich Leben und reduzieren Sachschäden - nicht umsonst sind sie mittlerweile auch in Privatwohnungen verpflichtend. Um eine möglichst einwandfreie Funktion und eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten, sind Betreiber gemäß DIN 14675-1 dazu verpflichtet, Brandmeldeanlagen regelkonform zu betreiben. Die häufig vierteljährlichen Prüfungen sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Mit Hinweis auf Abnutzung und Alterung drängt die Mehrzahl der Errichterfirmen auf den Austausch der Rauchmelder nach den in DIN 14575-1 genannten Zyklen von 5 bzw. 8 Jahren für Brandmelder ohne / mit Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung. … Viele Hoteliers stellen daher die berechtigte Frage: wenn 5 bzw. 8 Jahre die Funktionsfähigkeit über (viertel-)jährliche Prüfungen sichergestellt werden kann - warum weigern sich dann viele Errichterfirmen, diese Prüfungen über diesen Zeitraum hinaus durchzuführen? Zudem lokalisieren die meisten Brandmeldeanlagen defekte Rauchmelder ja sowieso automatisch. Ohne Zweifel ist es das oberste Ziel aller Beteiligten, Menschen und Sachwerte konsequent zu schützen. In Übereinstimmung mit der DIN 14675-1 scheint jedenfalls eine individuell verlängerte Nutzungsdauer rechtlich möglich, solange ein jährliches Prüfverfahren das Einhalten der technischen Prüfanforderungen gewährleistet. … HOTELSICHERER hat daher die Versicherungsbedingungen seiner Rahmenverträge dahingehend aktualisiert, dass die zeitlich unbeschränkte Weiterverwendung von Rauchmeldern mitversichert gilt, wenn deren Funktionsfähigkeit gemäß DIN 14675 jährlich nachgewiesen wird…. ff
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