Küche - 2024-08/09 - Seite 18-19: Vor zwei Jahren trat die lange vorbereitete neue „Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin" in Kraft. Daniel Schade, Präsident des Verbands der Köche Deutschlands e. V. (VKD), zieht in seinem Gastbeitrag eine Zwischenbilanz, inwieweit die Ausbildungsreform die in sie gesetzten hohen Erwartungen erfüllt. > Das Wichtigste vorweg: Das Experiment Neuordnung mit gestreckter Abschlussprüfung(GAP) ist insgesamt gelungen. Grundsätzlich wurden im Vorfeld in den Erstellungsausschüssen und im Ausschuss des Neuordnungsverfahrens gute Grundlagen gelegt, damit die Einheitlichkeit deutschlandweit gewährleistet wird. Außerdem gab es hilfreiche Unterstützung in Form von ausführlichen Umsetzungshilfen, auch wenn nicht immer alle Kammern diese ausreichend beherzigt haben. Es gibt teilweise große Unterschiede in den verschiedenen Kammerbezirken, zum Beispiel beim Erstellen und Kalkulieren der Warenkörbe. GAP mit ersten guten Ergebnissen > Bei der Zwischenbilanz möchte ich Theorie und Praxis unterschiedlich bewerten. Für den praktischen Teil der gestreckten Abschlussprüfung würde ich eine glatte Eins vergeben. Warum? Weil er gut funktioniert. Die alte Zwischenprüfung wurde im Zuge der Ausbildungsreform ja durch die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 (GAP1) ersetzt, die mit der Einführung des vertieften Fachgesprächs einen wichtigen Mehrwert für alle Beteiligten bietet. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses können den Auszubildenden so konkrete Tipps und wertvolle Hinweise für die verbleibenden Monate mit auf den Weg geben. Und die Auszubildenden haben die Möglichkeit, mit diesem Feedback aus der Praxis gezielt nachzusteuern, um sich bestmöglich auf die GAP2 vorzubereiten. Es ist auch sehr schön zu sehen, wie die Auszubildenden mit den Warenkörben arbeiten und sich zwei Wochen vor ihrer Prüfung intensiv mit der Materie und den Möglichkeiten auseinandersetzen…. ff
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