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Versicherungstipp: Relaxte Gäste ohne Risiko - Betriebshaftpflicht / Fritz & Fritz GmbH

Top hotel - 2024-09 - Seite 26-: Massagen, Wellness, Beauty-Behandlungen - viele Hotels bieten ihren Gästen attraktive Zusatzangebote, um den Aufenthalt noch angenehmer und erholsamer zu machen. Doch jede neue Leistung birgt Haftungsrisiken, die abgesichert sein sollten. Wellness ist ein Megatrend in der Hotellerie. Die meisten Gäste erwarten mittlerweile moderne Spa-Landschaften, umfangreiche Massageangebote und wohltuende Beauty-Behandlungen. Viele Hoteliers haben darauf reagiert und bieten in Eigenregie oder mit Dienstleistern Hot-Stone-Massagen, Gesichts- oder Anti-Stress-Behandlungen an. … Zunächst sollten Sie einen Blick in die Betriebshaftpflicht werfen. Der Versicherungsschutz muss auf die Betriebsbeschreibung und die angebotenen Leistungen des Hotels passen. Denn in einer Betriebshaftpflicht sind nicht automatisch sämtliche Nebenleistungen versichert. Beispiel Day-Spa: Nutzen neben Ihren Hotelgästen auch Auswärtige ihren Wellnessbereich, sollten Sie das unbedingt Ihrer Versicherung melden. Wenn die Anwendungen durch eigenes Fachpersonal erfolgen, müssen Wellness-Behandlungen im Versicherungsschutz mit ausreichend hohen Deckungssummen enthalten sein. Übernimmt ein Dienstleister, beispielsweise ein selbstständiger Masseur, den Service, sollte dieser nicht nur eine Zulassung oder Ausbildung vorweisen können, sondern auch eine eigene Betriebshaftpflicht für seine Arbeit…. Vermitteln Sie nur die Beauty-Leistungen? Dann werden Sie zum Reisevermittler und haben besondere Auflagen wie Sorgfalts- und Informationspflichten sowie Hinweis- und Aufklärungspflichten. Eine Haftpflicht für Reisevermittler schützt Sie wirkungsvoll bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden. … ff

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