Top hotel - 2024-10/11 - Seite 28-: Wasserschäden gehören in Hotels zu den häufigsten Schadensursachen. Besonders im Winter werden regelmäßig Rohrbrüche an eingefrorenen Wasserleitungen gemeldet. Sind solche Schäden überhaupt versichert, und worauf ist im Zweifel zu achten? Jedes Jahr entstehen in Deutschland Leitungswasserschäden in Höhe von vier Milliarden Euro. Damit sorgen undichte Leitungen regelmäßig für mehr als 50 Prozent der Schäden in der Wohngebäudeversicherung. Bei einem Wasserschaden treten meist zwei Komponenten gleichzeitig auf: die Schadensursache - etwa ein Rohrbruch - und der sogenannte Nässefolgeschaden. Es kann durchaus sein, dass die Behebung der Schadensursache, zum Beispiel eine Verstopfung, nicht mitversichert ist, der Folgeschaden durch das ausgetretene Wasser jedoch schon. … Angemessene Maßnahmen werden vorausgesetzt Allerdings gibt es einige wichtige Obliegenheiten, die beachtet werden müssen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Versicherer setzen in der Regel voraus, dass der Hotelier angemessene Maßnahmen ergreift, um Schäden zu verhindern. … Keine Reparaturaufträge ohne Freigabe > Kommt es zu einem Wasserschaden, muss der Versicherer das Ausmaß anhand geeigneter Bilder nachvollziehen können. Bitte achten Sie darauf, künftige Veränderungen der Schadenstelle zu dokumentieren und instruieren Sie Ihre Handwerker und Mitarbeitenden entsprechend. Maßnahmen, die die Schadenhöhe mindern und Folgeschäden ausschließen, müssen umgehend eingeleitet werden. Dazu zählen etwa eine schnelle Reparatur des Rohrbruchs oder das Abpumpen des stehenden Wassers. Informieren Sie den Versicherer umgehend über Kosten und Umfang der Arbeiten. Versichert ist nur, was in gleicher Art und Güte zur Reparatur verwendet wird. Sollte es nach einem Schadenfall zu Umbaumaßnahmen kommen, werden diese nicht bezahlt und müssen sauber in den Kosten des Wasserschadens abgegrenzt werden. …ff
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