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Versicherungstipp: Versichert bei Vandalismus?

Top hotel - 2024-12 - Seite 22-: Es ist mehr als ein Ärgernis: Beschädigungen in Zimmern, öffentlichen Bereichen oder der Außenanlage eines Hotels, bisweilen sogar Vandalismus. Wer tritt in solchen Fällen für die Schäden ein? > Herausgerissene Kabel, zerbrochene Fenster, kaputte Armaturen im Bad, verwüstete Außenanlagen, Graffiti an den Wänden, zerstörte Gebäudetechnik - die Liste möglicher Sachbeschädigungen in einem Hotel ist lang. Viele Hoteliers fragen sich in einem solchen Fall, ob sie das hinnehmen müssen und einen Schaden selbst zu begleichen haben. Grundsätzlich gilt: Der Verursacher von Sachbeschädigungen haftet immer. Wenn der Gast also im Hotelzimmer oder in anderen Räumen des Hotels einen Schaden verantwortet, muss er als Verursacher seine Haftpflichtversicherung einschalten. Ähnliches gilt für die Tiefgarage des Hotels: Entsteht durch einen Gast ein Schaden an einem anderen Pkw, muss er dies seiner Kfz-Haftpflicht melden. … Sollte ein Hotel also unberechtigt von einem Gast verklagt werden, würde die Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung den Prozess führen und einen Rechtsanwalt stellen. Unser Tipp in solchen Fällen: Versprechen Sie Ihrem Gast nichts, was Ihre Versicherung anschließend nicht hält. Gehen Sie nicht in Vorleistung, erkennen Sie keine Ansprüche an. Bleiben Sie dabei freundlich und hilfsbereit und verweisen Sie den Gast an Ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Prüfung der Haftung und die Abwicklung der Schadenersatzforderung. Verhalten im Schadensfall 1. Schadensdokumentation: Mit Fotos, Videos und detaillierten Beschreibungen den Schaden schnellstmöglich dokumentieren. Zeugenaussagen sammeln, falls möglich. Unbedingt eigene Bilder machen, auch wenn die Polizei Spuren gesichert und Fotos gemacht hat. So wird die Schadensbearbeitung beschleunigt, weil keine Akteneinsicht genommen werden muss. 2. Anzeige: Insbesondere bei Vandalismus oder vorsätzlicher Zerstörung sofort die Polizei einschalten.... ff

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