foodservice - 2025-01 - Seite 47-: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Rechtsstreit zwischen McCain und Agrarfrost über die umstrittene Smiley-Krokette entschieden. Der kanadische Lebensmittelkonzern McCain hat den Rechtsstreit für sich entschieden, wodurch Agrarfrost untersagt wird, Tiefkühl-Kroketten in Smiley-Form zu verkaufen. Dies ist das Ergebnis eines siebenjährigen Verfahrens, das unter dem Aktenzeichen I-20 U 33/24 geführt wurde. Der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz erläuterte, dass Warenformen zwar grundsätzlich frei seien, jedoch Ausnahmen bestehen, die durch besondere Merkmale gerechtfertigt werden müssen. Die Smiley-Krokette sei eine solche Besonderheit, ähnlich wie die ursprüngliche Form der Coca-Cola-Flasche. McCain hatte sich die Smiley-Krokette als europäische Marke schützen lassen und setzte diesen Schutz nun erfolgreich durch. Agrarfrost hatte bereits 2017 auf der Lebensmittelmesse Anuga in Köln versucht, die Smiley-Kroketten Großverbrauchern anzubieten. … ff
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