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Frühstück: Wie Gott in Frankreich - Topping erlaubt

First Class - 2023-01/02 - Seite 17-: Natürlich darf das pétit-dejeuner nach Belieben und Geschmack erweitert werden. Hier kommen vor allem Marmeladen, Gelee und Konfitüren zum Einsatz. Die Begriffe werden im Alltag auch in der Gastronomie noch gerne durcheinandergeworfen, grenzen sich aber klar voneinander ab. Gemäß der Konfitürenverordnung aus dem Jahr 2003 bezeichnet Marmelade die streichfähige Zubereitung aus Wasser, Zuckerarten und aus Zitrusfrüchten hergestellter Erzeugnisse, wobei z.B. auch Schalen und Saft verwendet werden dürfen. Konfitüre hingegen wird die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, Pülpe oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser genannt, wobei auch Zitrusfrüchte verwendet werden dürfen - allerdings nur als ganze oder in Stücke geschnittene Frucht. Gelee kennzeichnet die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten sowie Saft oder wässrigen Auszügen einer oder mehrerer Fruchtarten. In vielen Hotels im deutschsprachigen Raum bekommen die Gäste bereits selbst hergestellte Fruchtaufstriche aus regionaler und saisonaler Ernte aufs Brot. … ff

>>> Branchen: Food > Frühstück > Konfitüren / Marmeladen / Fruchtaufstriche

 

 

  

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